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Arbeitslosengeld II / Hartz IV
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Wie schnell muss der Antrag auf
Arbeitslosengeld bearbeitet werden?
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Vom Gesetzgerber ist die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Arbeitslosengeld
nicht geregelt. Vorschusszahlungen auf das zu erwartende Arbeitslosengeld
erfolgen i.d.R. auch bei längeren Bearbeitungszeiten nicht. Falls jedoch
deutlich vorhersehbar ist, das ein Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld
vorliegt, die Bewilligung jedoch noch nicht vorliegt, so gibt es die Möglichkeit
auf Zahlung eines Vorschusses durch das Sozialamt. Aufgrund des vom Arbeitsamt ausgestellten Scheines zahlt das Sozialamt dann einen Vorschussbetrag. Sobald die Bewilligung auf Arbeitslosengeld vorliegt, fordert das Sozialamt den als Vorschuss bezahlten Betrag vom Arbeitsamt zurück. Der Anspruch des Sozialamtes wird wird dann mit den vom Arbeitsamt zu zahlenden Leistungen an den Arbeitslosen verrechnet. Falls jedoch wegen fehlender Unterlagen die Bewilligung für das Arbeitslosengeld nicht erfolgen kann, so besteht seitens des Arbeitsamtes die Möglichkeit Arbeitslosengeld auch vorläufig zu zahlen. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Arbeitslose keine Schuld an dem Fehlen der zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen hat. Bei einer fehlenden Arbeitsbescheinigung kann der Antragsteller für die vorläufige Bewilligung des Arbeitslosengeldes folgende Ersatzbelege vorlegen: Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben, die Gehaltsscheine der letzten 12 Monate vor der Kündigung und zusätzlich die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse. Die vorläufige Bewilligung auf Arbeitslosengeld kann dann aufgrund der Daten dieser Belege erfolgen. Eine vorläufige Bewilligung kann jedoch nicht erteilt werden, falls noch eine Entscheidung über eine Sperrzeit aussteht. 31) Wie funktioniert die Übernahme der Kosten aufgrund eines Bildungsgutscheines ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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