Was bedeutet der Bestandschutz beim Bezug
von Arbeitslosengeld ?
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Der Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass der Arbeitlose, nach der
Aufnahme einer Beschäftigung, innerhalb der nächsten zwei Jahre nach dem letzten
Tag des Arbeitslosengeldbezuges ein Anspruch auf das Bemessungsentgelt aus dem
letzten Leistungsbezug hat. Das bedeutet, der Arbeitslose kann innerhalb von drei Jahren ein Arbeitslosengeld geltend machen, welches sich aus dem Bemessungsentgelt ergibt, wonach das Arbeitslosengeld zuletzt bezogen wurde. Wenn bei einem Arbeitslosen das frühere Bemessungsentgelt nach einer 40 Beschäftigung mit 40 Wochenstunden ermittelt wurde und für den aktuellen Anspruch ein Bemessungsentgelt nach 20 Stunden / Woche ermittelt wird, kann nach der Bestandsschutzregelung nicht das frühere Bemessungsentgelt nach 40 Stunden / Woche herangezogen werden. Das frühere Bemessungsentgelt muss auf 20 Stunden heruntergerechnet werden um dieses mit dem aktuellen Bemessungsentgelt vergleichen zu können. Sollte dann also das frühere Bemessungsentgelt nach der Minderung der Wochenstunden noch höher sein als das aktuelle Bemessungsentgelt, ist für die Höhe des Arbeitslosengeldes das Bemessungsentgelt nach der Bestandschutzregelung aus dem letzten Arbeitslosengeldbezug zu verwenden. Lediglich der Leistungssatz ist dem jeweiligen Kalenderjahr um die maßgeblichen Steuerabzüge angepasst. Wird durch die Beschäftigung ein höherer Arbeitslosengeldanspruch erworben als zuletzt, bleibt diese Vorschrift selbstverständlich unberücksichtigt. Die Regelung soll dem Arbeitslosen ermöglichen eine Beschäftigung mit geringerem Arbeitsentgelt anzunehmen. |
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