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Führt ein Abwicklungsvertrages nach einer Kündigung
zu einer Sperrzeit ?
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Falls ein
Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer nach einer durch den
Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung einen Abwicklungsvertrag
schließen welcher die Kündigung absichern soll, so kann dieser
Vertragsschluss zu einer dreimonatigen Sperrzeit beim Bezug des
Arbeitslosengeldes 1 führen. Für das Arbeitsamt gilt auch
in einem solchen Fall: Der Arbeitnehmer hat sein Beschäftigungsverhältnis im
Sinne von § 144 Abs.1 Nr.1 SGB III gelöst. War der der Abschluss eines Abwicklungsvertrages jedoch durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt, so wird von der Sperrzeit abgesehen. Ein solch wichtiger Grund liegt dann regelmäßig vor, wenn die durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung objektiv rechtmäßig war. (BSG, Az. B 11 AL 35/03 R). Siehe auch: 20) Gibt es eine Sperrfrist wegen eines Aufhebungsvertrages ? Zurück zur Übersicht Fragen und Antworten |
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